Thiele

Verträge des gewerblichen Rechtsschutzes

Lizenzen – Marken – Designs – Domains – Software – Urheberschaft

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4520-9

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Verträge des gewerblichen Rechtsschutzes (2. Auflage)

S. 110IV. Zusammenfassung

Begriffe

  • Gewerblicher Rechtsschutz (industrial property, propriété industrielle): Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet, umfasst das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht ieS.

  • Immaterialgüterrechte: subjektive, wirtschaftlich verwertbare Rechte an immateriellen Gegenständen, umfasst das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrecht sowie das Urheberrecht unter Ausschluss der Urheberpersönlichkeitsrechte. Gegenbegriffe: Sachenrechte, Persönlichkeitsrechte.

  • Geistiges Eigentum (intellectual property, propriété intellectuelle): Synonym für „Immaterialgüterrecht“, das vor allem in der anglo-amerikanischen Rechtssprache üblich ist. Begriffskritik: Gefahr der Verwechslung zwischen Recht an der Sache und Immaterialgüterrecht; Gefahr der Fehlschlüsse von Wirkungen des Sacheigentums auf Wirkungen des geistigen Eigentums. § 285 ABGB schließt nicht aus, dass es neben dem Sacheigentum auch ein geistiges Eigentum gibt; § 293 ABGB erfasst ausdrücklich unkörperliche Sachen. Unproblematisch ist dieser Sprachgebrauch im Verfassungsrecht: Die Immaterialgüterrechte sind Eigentum iSd Art 1 des 1. ZP EMRK sowie von Art 17 GRC erfasst.

Immateria...

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