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AVR 5, Oktober 2023, Seite 186

Erweiterung des FinanzOnline-Teilnehmerkreises durch Online-Identifikation

FinanzOnline wird grenzüberschreitend leichter nutzbar

Martin Vock

FinanzOnline ist das wichtigste Medium für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Um es nutzen zu können, sind entweder ein elektronisches Identifizierungsmittel (zB Bürgerkarte oder ID-Austria) oder Zugangsdaten erforderlich. Gerade ausländischen Personen war die Teilnahme an FinanzOnline aus faktischen Gründen oft nur unter einem unzumutbaren Aufwand möglich. Mit der Online-Identifikation steht ein neues Instrument zur Verfügung, das diesem Personenkreis die Verwendung von FinanzOnline stark erleichtert und damit den potenziellen Teilnehmerkreis erweitert.

1. Ausgangslage

1.1. Teilnahme an FinanzOnline mittels Zugangsdaten

Wie man zu FinanzOnline-Zugangsdaten kommt, ist in § 3 Abs 1 FOnV 2006 unter der Überschrift „Anmeldung“ geregelt. Natürliche Personen haben fünf verschiedene Möglichkeiten:

1.

persönliche Vorsprache der natürlichen Person selbst (oder deren gesetzlichen Vertreters) am Finanzamt Österreich zum Zweck der Antragstellung mittels Formulars FON 1;

2.

persönliche Vorsprache eines durch eine beglaubigte Spezialvollmacht ausgewiesenen Bevollmächtigten am Finanzamt Österreich zum Zweck der Antragstellung mittels Formulars FON 1;

3.

elektronisch über ein Online-Formular auf der Einstiegsseite von Fi...

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