Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2023, Seite 227

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

iFamZ 2023/164

§ 74 EheG

Für die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs reicht selbst die mit bedingtem Schädigungsvorsatz erfolgt Inanspruchnahme eines – wegen einer Lebensgemeinschaft – ruhenden Unterhalts nicht aus.

(…) Die Ehe der Streitteile wurde im Jahr 2018 geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Kläger zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 650 € an die Beklagte. (…) Die Beklagte führt gegen den Kläger zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 3.900 € für den Zeitraum Dezember 2021 bis Mai 2022 und des laufenden Unterhalts von 650 € monatlich ab Juni 2022 Gehaltsexekution. Der Kläger hat zuletzt für den Monat Dezember 2019 (…) Unterhaltsleistungen an die Beklagte erbracht. (…) Die Beklagte befand sich unstrittig jedenfalls im Zeitraum Jänner 2020 bis September 2021 in einer Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann. Diesen hatte sie Anfang März 2019 kennen gelernt. Am gingen die beiden eine Geschlechtsbeziehung miteinander ein. Anfangs hielt sich der Mann nur gelegentlich in der Wohnung der Beklagten auf; damals bewohnte er noch eineinhalb Zimmer im Haus seiner Schwester.

Die Frequenz seiner Übernachtungen bei der Beklagten steigerte sich im Lau...

Daten werden geladen...