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iFamZ 4, August 2023, Seite 199

Unterhaltsentlastungsvereinbarung der Eltern bei der Scheidung

iFamZ 2023/131

§§ 190 Abs 3, 231 ABGB

Ein Unterhaltsantrag des Kindes gegen jenen Elternteil, der nach einer internen, zwischen den Elternteilen geschlossenen sogenannten Entlastungsvereinbarung von der Unterhaltspflicht gänzlich oder teilweise befreit sein soll, ist zulässig.

Die Ehe der Eltern der 2012 geborenen L. wurde am im Einvernehmen gem § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich vereinbarten die Eltern die gemeinsame Obsorge für L. und deren hauptsächliche Betreuung im Haushalt des Vaters, ein Kontaktrecht der Mutter bestimmten Inhalts und – in Bezug auf die Unterhaltsansprüche der Minderjährigen – das Folgende:

„Der Ehemann verzichtet für seine Person auf die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen hinsichtlich L., geboren … 2012, gegenüber der Ehefrau. Die Ehefrau muss dem Ehemann somit keine Unterhaltszahlungen für L. leisten. Zur Tragung des allfällig fehlenden Unterhaltes für L. verpflichtet sich – im Verhältnis zwischen den Vertragsteilen – H. (= Vater) aufzukommen und Frau M. diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Sollten von dritter Seite oder von der Minderjährigen selbst Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, verpflichtet sich der Ehemann, die Ehefrau sc...

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