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iFamZ 4, August 2023, Seite 199

Unterhaltsentlastungsvereinbarung der Eltern im Vereinigten Königreich

iFamZ 2023/130

§ 231 ABGB

Eine nur von den Eltern (nicht im Namen der Kinder) im Vereinigten Königreich abgeschlossene Vereinbarung, wonach der Vater keinen Unterhalt für die Kinder zu leisten hat, ist für die nun in Österreich lebenden Kinder nicht bindend.

1. Der Vater gründet seinen Standpunkt, er müsse seinen Kindern keinen Unterhalt leisten, auf eine mit der Mutter im Vereinigten Königreich abgeschlossene Vereinbarung. Das Rekursgericht legte diese dahin aus, dass es sich um eine zwischen den Eltern im eigenen Namen abgeschlossene, nicht aber um eine von der Mutter im Namen der Kinder (einerseits) mit dem Vater (andererseits) getroffene Übereinkunft handle. (…)

Zur Beurteilung des Rekursgerichts zeigt der Vater mit seinem Hinweis darauf, dass sich die Mutter doch dazu verpflichtet habe, für den Unterhalt der Minderjährigen (allein) aufzukommen und den Vater schad- und klaglos zu halten, keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung zur Frage auf, zwischen welchen Parteien die Vereinbarung geschlossen wurde. Warum ausgehend von einer Einigung (nur) zwischen den Eltern die Beurteilung des Rekursgerichts, an eine solche Verpflichtung wäre allenfalls die Mutter gebunden, nicht aber ...

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