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iFamZ 6, Dezember 2017, Seite 375

Oppositionsantrag im Außerstreitverfahren

iFamZ 2017/207

§ 30 UVG; § 35 EO

Über die vom Unterhaltsschuldner nach Übergang der Unterhaltsansprüche gem § 30 UVG dem Exekution führenden Bund entgegen gehaltenen Einwendungen ist im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden.

Der Antragsteller ist als Vater für seine inzwischen volljährige Tochter unterhaltspflichtig. Auf die Unterhaltspflicht wurden im Zeitraum von bis Unterhaltsvorschüsse iHv insgesamt 19.442,41 € geleistet. Der Antragsteller leistete an den KJHT gem §§ 26, 27 UVG Rückzahlungen von insgesamt 16.942,41 €, sodass noch 2.500 € unberichtigt aushaften.

Am bewilligte das Erstgericht dem Bund gegen den Antragsteller die Exekution zur Hereinbringung des Restbetrags von 2.500 € sowie der Antragskosten.

Der Antragsteller beantragte in seinem als „Klage“ bezeichneten Antrag, die Exekutionsbewilligung aufzuheben und den Bund zu verpflichten, „die Kompromissverhandlungen – unter Einbeziehung der Kindesmutter – wiederaufzunehmen“. Die Unterhaltsvorschüsse hätten schon früher von Amts wegen eingestellt werden müssen. Der Antragsteller sei entgegen den Behauptungen nicht in Zahlungsverzug gewesen. Die Vorschussgewährung basiere auf falschen Angaben des Jugendamts, die vom Gericht nicht über...

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