Irina Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2019

27. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3932-1

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Personalverrechnung: eine Einführung 2019 (27. Auflage)

S. 260

16.1. Allgemeines

Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge vorgesehenen Abrechnungsbestimmungen vor. Im Bereich des


Tabelle in neuem Fenster öffnen
EStG sind es die
ASVG sind es die
  • beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer   und
  • vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer361362363.
  • fallweise beschäftigten Personen361362363,
  • geringfügig beschäftigten
    Dienstnehmer361362363 und
    freien Dienstnehmer363 und
  • voll versicherten freien Dienstnehmer363.

Darüber hinaus finden in diesem Teil

  • die Aushilfskräfte (→ 16.7.),

  • die Ferialpraktikanten (→ 16.8.),

  • die Behinderten (→ 16.10.),

  • die älteren Personen (→ 16.11.) und

  • die Personen mit geringem Entgelt (→ 16.12.)

abgabenrechtliche Behandlung.

16.2. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Das EStG teilt – wie bereits im Punkt 3.2.1. dargestellt – alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer in


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unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (sog. Steuerinländer)
und in
beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (sog. Steuerausländer).
Für diese Arbeitnehmer sind die Bezüge normal zu versteuern.
Für diese Arbeitnehmer ist der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht zu berücksichtigen.

S. 261Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird kein Freibetragsbescheid (→ 20.1.) ausgestellt.

Die abgabenrechtliche Behandlung der ...

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