Ortner/Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

24. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3447-0

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Personalverrechnung: eine Einführung 2016 (24. Auflage)

S. 233

15.1. Wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe

15.1.1. Regelungen gem. ABGB bzw. AngG

Wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe und andere unaufschiebbare persönliche Verhinderungen sind z. B.

  • Gründe im familiären Bereich (z. B. Geburt, Hochzeit, Todesfall),

  • tatsächliche Verhinderungen (z. B. Verkehrsstörungen, lokales Hochwasser),

  • die Befolgung öffentlicher Pflichten (z. B. Vorladung zu einer Behörde, Musterung) und

  • das Aufsuchen eines Arztes.

I. d. R. sind die im familiären Bereich liegenden Gründe in den Kollektivverträgen (unter Angabe der zu gewährenden Freizeit) angeführt. Auf Grund der Regelungen des AngG kann der Kollektivvertrag für Angestellte die Gründe einer Dienstverhinderung allerdings nur beispielhaft aufzählen. Darüber hinaus können demnach auch noch andere wichtige, seine Person betreffende Verhinderungsgründe vorliegen.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe behält der Dienstnehmer Anspruch auf die Fortzahlung seines Entgelts.

15.1.2. Familienhospizkarenz

Der Arbeitnehmer kann

  • für die Sterbebegleitung naher Angehöriger (das sind der Ehegatte und dessen Kinder, die Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, die Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv-...

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