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SWI 2, Februar 2024, Seite 74

Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

In den folgenden Fällen hat Österreich noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für EU-Richtlinien mitgeteilt, weshalb die Europäische Kommission ein Aufforderungsschreiben übermittelt hat, auf das Österreich nun binnen zwei Monaten reagieren muss:

  • Emissionshandelssystem der EU;

  • Funkanlagen: Richtlinie für einheitliche Ladegeräte;

  • Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer.

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