K. Portele/M. Portele

1 x 1 der Personalverrechnung 2020

3. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3152-3

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1 x 1 der Personalverrechnung 2020 (3. Auflage)

S. 150

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dem Dienstnehmer ein Arbeitszeugnis, das gebührenfrei ausgestellt wird auszuhändigen. Weigert sich der Arbeitgeber, ein Arbeitszeugnis auszustellen, kann der Arbeitnehmer dieses über das Arbeits- und Sozialgericht einklagen. Folgende Punkte sollte ein Arbeitszeugnis aufweisen:

  • Name des Arbeitnehmers,

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses,

  • Angaben über die Tätigkeit des Arbeitnehmers,

  • Ort,

  • Datum,

  • Unterschrift des Arbeitgebers.

In einem Arbeitszeugnis dürfen keine für den Arbeitnehmer nachteiligen Aussagen getroffen werden.

Arbeitnehmer haben bei Beendigung weiters Anspruch auf eine vollständige Endabrechnung und die Auszahlung offener Entgeltansprüche.

11.1. Auflösung während der Probezeit

Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis jederzeit sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber aufgelöst werden. Es muss dazu weder eine Frist noch ein Termin eingehalten werden. Es müssen auch keine Kündigungsgründe angegeben werden. Während der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz und keinen Entlassungsschutz.

Die Probezeit darf maximal einen Monat betragen. Eine Ausnahme besteht für Lehrlinge. Bei diesen gilt eine Probezeit von drei Monaten.

Die Probez...

1 x 1 der Personalverrechnung 2020

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