Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg)

DBA | Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar | OECD-Musterabkommen mit den Besonderheiten der österreichischen DBA

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3814-0

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Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg) - DBA | Doppelbesteuerungsabkommen

Art 19 Öffentlicher Dienst

Sabine Schmidjell-Dommes

Österreichisches Musterabkommen

Artikel 18

Öffentlicher Dienst

(1)

a)

Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts an eine natürliche Person für die diesem Staat, der Gebietskörperschaft oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts geleisteten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.

b)

Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen dürfen jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und

i)

ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder

ii)

nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.

(2)

a)

Ungeachtet des Absatzes 1 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder aus einem von diesem Staat, der Gebietskörperschaft oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat, der Gebietskörperschaft oder der Körperschaft ...

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