Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 15. Dezember 2011, Seite 63

EuGH: Grundfreiheiten und Gesellschaftsformen

Mutter-Tochter-Richtlinie: Grundfreiheiten und von der Mutter-Tochter-RL erfasste Gesellschaftsformen

1. Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten ist in Verbindung mit Buchst. f ihres Anhangs dahin auszulegen, dass eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer "société par actions simplifiée" nicht als "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" im Sinn der Mutter-Tochter-Richtlinie angesehen werden kann, bevor diese durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom geändert wurde.

2. Die Prüfung der zweiten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 90/435 in Verbindung mit Buchst. f ihres Anhangs und mit Art. 5 Abs. 1 dieser Richtliniebeeinträchtigen könnte.

(, Gaz de France - Berliner Investissement SA, Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln)

Anmerkung: Im vorliegenden Urteil wurde untersucht, ob eine bis 2005 nicht von der Mutter-Tochter-RL erfasste französische Gesellschaftsform ("société par actions simplifiée" [SAS]) als "Gesellschaft eines Mitgliedstaat...

Daten werden geladen...