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SWK 36, 15. Dezember 2011, Seite 63

EuGH: Mehrwertsteuer/Grundbuchsverwaltung

Mehrwertsteuer: keine Mehrwertsteuerbefreiung für Grundbuchsverwaltung und Steuereinhebung durch "Registradores de la propiedad"

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 2 und Art. 4 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage verstoßen, dass es die Leistungen, welche die "Registradores de la propiedad" in ihrer Eigenschaft als Steuereinzugsbehörde für den Grundbuchbezirk ("oficina liquidadora de distrito hipotecario") für eine autonome Gemeinschaft erbringen, als nicht mehrwertsteuerpflichtig ansieht.

(, Kommission/Spanien, Vertragsverletzungsverfahren)

Anmerkung: Nach Auffassung der Kommission sind "Registradores de la propiedad" der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, da sie ihre Aufgaben (Grundbuchsverwaltung und Steuereinhebung) autonom und unabhängig erbringen und sie einen Teil der eingehobenen Steuern als Unternehmerlohn einbehalten. Sie unterliegen keinem Unterordnungsverhältnis und sind auch nicht in die staatliche Ver...

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