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SWK 36, 15. Dezember 2011, Seite 1092

Basispauschalierung und Gewinnfreibetrag - ein Vorteilhaftigkeitsvergleich

Die Inanspruchnahme der Basispauschalierung korreliert mit dem Gewinnfreibetrag. Die Entscheidung für die eine oder andere Vorgangsweise bedarf genauer Kalkulation.

Christian Prodinger

Steuerpflichtige können gemäß § 17 EStG unter gewissen Voraussetzungen 12 % ihrer Einnahmen auch ohne Nachweis als Ausgaben geltend machen; für bestimmte Einkünfte beträgt der Satz nur 6 %.Nach § 10 EStG kann ein Gewinnfreibetrag (GFB) in Höhe von 13 % des Gewinns geltend gemacht werden.

1. Rechtsgrundlagen

Im Bereich der Basispauschalierung kann der Steuerpflichtige das Pauschale in der dargestellten Höhe geltend machen. Eine Option zur Regelbesteuerung ist jederzeit möglich; eine Rückoption ist allerdings erst nach fünf Jahren möglich. Ein laufendes Hin und Her ist daher ausgeschlossen.

Von der Pauschalierung sind sämtliche anderen Ausgaben, ausgenommen jedoch Waren (etc.) und Fremdlöhne sowie Pflichtversicherungsbeiträge, umfasst.

Nunmehr werden sehr viele Steuerpflichtige dann von der Pauschalierung Gebrauch machen, wenn sie entweder (i) keinerlei Ausgaben haben oder (ii) nur geringe Ausgaben, die unter dem Pauschale liegen, haben oder (iii) zwar höhere Ausgaben vorhanden S. 1093sind, die Mühen einer eigenen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aber im Vergleich zum Mehrwert gegenüber der Basispauschalierung zu hoch sind.

Ein Steuerpflichtiger wird unabhängig von seiner genauen Tätigkeit im Regelfall Pflichtversiche...

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