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SWK 36, 20. Dezember 2009, Seite 76

Haftung: Zwangsversteigerungsverfahren

Die im Zwangsversteigerungsverfahren aufgrund der Veräußerung anfallende Umsatzsteuer gehört nicht zu den Abgaben mit Vorzugsrecht, weshalb - außerhalb eines Insolvenzverfahrens - keine Möglichkeit besteht, diese vorweg aus der Verteilungsmasse zu beanspruchen. Eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers liegt im Hinblick auf eine Haftung gem. § 9 BAO nicht vor. - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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