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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite 145

Eingabe: Gebührenpflicht

  • Für die Gebührenpflicht einer Eingabe ist es ohne Belang, ob die Behörde auf das Schriftstück hin tätig geworden ist. - (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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