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AVR 4, August 2022, Seite 134

Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c BAO

Ein Überblick

Lisa Fries

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) wurden in § 205c BAO Umsatzsteuerzinsen neu in der Bundesabgabenordnung verankert. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über die geschaffene Regelung bieten.

1. Hintergrund

Der Einführung von Umsatzsteuerzinsen in § 205c BAO durch das AbgÄG 2022 ist ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH vorausgegangen, in welchem dieser im Wesentlichen die Frage zu beantworten hatte, ob es unionsrechtlich geboten ist, einen Anspruch auf Verzugszinsen im Fall der verspäteten Erstattung eines Umsatzsteuerguthabens vorzusehen, obwohl das nationale Recht eine solche Zinsregelung nicht beinhaltet.

Aus Art 90 Abs 1 und Art 183 MwStSyst-RL iVm dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität leitete der EuGH in seiner Entscheidung die Notwendigkeit der Verzinsung von nicht innerhalb einer angemessenen Frist erstatteten Umsatzsteuerguthaben ab. Der VwGH bejahte in seinen diesem Urteil folgenden Entscheidungen grundsätzlich einen Zinsenanspruch in Bezug auf Vorsteuerüberschüsse. Solange der nationale Gesetzgeber noch keine entsprechende Regelung getroffen habe, sei zur Auflösung des bestehenden Normenkonflikts zwischen nationalem Recht und (nicht unmittelbar anwendbarem...

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