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AbgÄG 2022 – Verfahrens- und organisationsrechtliche Auswirkungen für das BFG
Mit dem AbgÄG 2022 (BGBl I 2022/108, kundgemacht am ) wurden neben zahlreichen materiellrechtlichen Änderungen auch solche der Bundesabgabenordnung (BAO) und des Bundesfinanzgerichtsgesetzes (BFGG) vorgenommen. Im Folgenden sollen jene verfahrens- und organisationsrechtlichen Änderungen hervorgehoben werden, die eine besondere praktische Bedeutung für den BFG-Alltag erwarten lassen.
1. Änderungen der BAO
1.1. Digitalisierung des Parteienverkehrs
1.1.1. Legistik
Nach § 48i BAO wird folgende Unterabschnittsüberschrift und anschließend folgender § 48j BAO eingefügt:
„G. Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung
Mündliche Verhandlungen, Erörterungstermine, Vernehmungen, (Schluss-)Besprechungen, Nachschauen, Außenprüfungen, Augenscheine und sonstige Beweisaufnahmen können unter Verwendung geeigneter technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden.
Soweit von der Möglichkeit gemäß Abs. 1 Gebrauch gemacht wird, ist den Personen, die der Amtshandlung beigezogen werden, Gelegenheit zu geben, unter Verwendung der technischen Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung an der betreffenden Amtshandlung teilzunehmen. Sind der Amtshandlung Parteien beizuziehen, sind diese aufzufordern, bekanntzugeben, ob ...