Schrank

UrlG | Urlaubsgesetz

Kommentar | Urlaub und Pflegefreistellung

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3550-7

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Schrank - UrlG | Urlaubsgesetz

§ 18 Günstigere Regelungen

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

RV 150 BlgNR XIV. GP

Zu § 18:

„Die Bestimmung entspricht in ihrer Systematik in etwa jener des § 7 EFZG. Das Günstigkeitsprinzip ist für den Bereich der Pflegefreistellung nicht nur im Verhältnis zum untergesetzlichen Normenbestand verwirklicht; auch gesetzliche Vorschriften, insoweit sie günstiger sind, bleiben aufrecht, so Z. B. § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz.“

Übersicht der Kommentierung


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I.
Weitergeltung günstigerer Altregelungen und Altvereinbarungen
1
A.
Auch gleichrangige gesetzliche Altregelungen
24
B.
Nachrangige günstigere Regelungen und Vereinbarungen
57
II.
Weiterentwicklungen der Gesetzeslage?
7, 9

I. Weitergeltung günstigerer Altregelungen und Altvereinbarungen

1

Im Prinzip entspricht der nur auf die Pflege- und Betreuungsfreistellung anwendbare § 18 seinem Inhalt nach der für den Urlaub geltenden Weitergeltungsregelung des § 14 Abs. 1.

A. Auch gleichrangige gesetzliche Altregelungen

2

Dies mit einer wesentlichen, auch in den Materialien erwähnten Besonderheit dahin, dass auch die Weitergeltung gesetzlicher, also gleichrangiger, Regelungen wie insbesondere jene des § 8 Abs. 3 AngG im Umfang ihrer Günstigkeit unberührt bleibt.

Offenbar bestand die Sorge, dass für Pflege- und Betreuungsfreistellunge...

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