Tiroler Steuerfachsenat (Hrsg)

Tiroler Tourismusgesetz

Kommentar zum Beitragsrecht

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4164-5

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Tiroler Steuerfachsenat (Hrsg) - Tiroler Tourismusgesetz

§ 37 Anzeigepflicht

Clemens Endfellner

Novellen


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LGBl 2012/150
Entfall der Sonderzuständigkeiten des Amtes der Landesregierung
LGBl 2013/130
Ersatz des Wortes „Umsatzsteuerbescheid“ durch „Umsatzsteuerentscheidung“ (§ 37 Abs 1)
LGBl 2015/15
Einführung eines elektronischen Informationsaustausches mit den Finanzämtern (§ 37 Abs 1 letzter Satz)

Übersicht der Kommentierung


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I.
Informationsaustausch
1, 2
II.
Mitwirkungspflichten
36

I. Informationsaustausch

1

Aufgrund von § 37 Abs 1 ist der Landesregierung bzw der Abteilung Tourismus der Betrag der jährlichen Umsatzerlöse laut Umsatzsteuerbescheid bekannt. Diese automatische Auskunftserteilung ist auf in Tirol veranlagte Unternehmer eingeschränkt. Die Tourismusabteilung kann damit die Beträge laut USt-Bescheid mit den in der Tourismusbeitragserklärung angegebenen Beträgen abstimmen. Bestehen Sonderbestimmungen für die Bemessungsgrundlage gemäß § 32 wie beispielsweise bei Kreditinstituten, ist dies naturgemäß nicht möglich.

Wird ein Umsatzsteuerbescheid nachträglich aus welchem Rechtstitel immer geändert, wird der Tourismusbeitrag in aller Regel amtswegig angepasst. Falls dies nicht geschieht, wird zur Korrektur eine Meldung des Beitragspflichtigen erforderlich sein. In der ...

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