Haller

NoVAG | Normverbrauchsabgabegesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4236-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Haller - NoVAG | Normverbrauchsabgabegesetz

§ 2 Kraftfahrzeuge

Roman Haller

Exkurs: Rechtslage vor :

§ 2

Kraftfahrzeuge

Als Kraftfahrzeuge gelten:

1.

Krafträder, auch mit Beiwagen (Unterpositionen 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und 8711 50 00 der Kombinierten Nomenklatur),

2.

Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur).

[BGBl 1995/21]

Daten werden geladen...