Drapela/Knechtl

Anträge, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nach der BAO

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4645-9

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Dokumentvorschau
Anträge, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nach der BAO (1. Auflage)

S. 292

71. Fristsetzungsantrag gem Art 133 Abs 1 Z 2 B-VG

Rechtsgrundlage

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Art 133. (1) Der Verwaltungsgerichtshof erkennt über

1.

Revisionen gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit;

2.

Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungsgericht;

3.

Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungsgerichten oder zwischen einem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof.

[…]

(7) Wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann einen Antrag auf Fristsetzung stellen, wer im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Partei zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt zu sein behauptet.

Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG)

§ 38. (1) Ein Fristsetzungsantrag kann erst gestellt werden, wenn das Verwaltungsgericht die Rechtssache nicht binnen sechs Monaten, wenn aber durch Bundes- oder Landesgesetz eine kürzere oder längere Frist bestimmt ist, nicht binnen dieser entschieden hat.

(2) In die Frist werden nicht eingerechnet:

1.

die Zeit, während deren das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung einer Vorfrage ausgesetzt ist;

2.

die Zeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Gerichtsh...

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