Grafeneder

Personalverrechnung im Baugewerbe

5. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3540-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung im Baugewerbe (5. Auflage)

S. 10

3.1. Sozialversicherung – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

3.1.1. Sparten der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst die


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1)
Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für
Sachleistungen, z.B. für Krankenbehandlung, Anstaltspflege, und
Geldleistungen, z.B. in Form von Krankengeld (→ 13.2.).
2)
Die Unfallversicherung
verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und
behandelt deren Folgen;
vergütet teilweise die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen durch Krankheit bzw. nach Unfällen.
3)
Die Pensionsversicherung gewährt Geldleistungen aus dem Titel
des Alters,
der Arbeitsunfähigkeit und
des Todes.
4)
Die Arbeitslosenversicherung gewährt u.a. Geldleistungen in Form von
Arbeitslosengeld,
Altersteilzeitgeld,
Bildungsteilzeitgeld und
Weiterbildungsgeld.

3.1.2. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

S. 113.1.2.1. Pflichtversicherung
3.1.2.1.1. Geltungsbereich

Das ASVG regelt die allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen. Als im Inland beschäftigt gelten unselbstständig Erwerbstätige, deren Beschäftigungsort im Inland gelegen ist. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.

Sonderbestimmungen sichern diesen Status unter bestimmten Voraussetzungen auch für die ins Ausland entsendeten Dienstnehmer.

3.1.2.1.2. Geltungsdauer

Die P...

Daten werden geladen...