BankArchiv - ÖBA

Newsline

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202405030901

Aufsatz von Franz Rudorfer, ÖBA 5/2024, 309

Neues in Kürze

International

Diverse Veröffentlichungen i. V. m. der EBA-Roadmap zur Umsetzung der Basel-III-Reform (CRD6/CRR3-Bankenpaket)

ÖBA 5/2024, 322

Finale Verordnung zu Echtzeitüberweisungen in Euro veröffentlicht

ÖBA 5/2024, 322

ESRB Follow-Up-Bericht über Schwachstellen im Wohnimmobiliensektor der EWR-Länder

ÖBA 5/2024, 323

Börseblick

Aktienbörsen trotzen schwacher Konjunktur. https://doi.org/10.47782/oeba202405032401

Aufsatz von Paul Severin, ÖBA 5/2024, 324

AI driven Large Language Models LLMs (ChatGPT, Copilot and Gemini) in finance – opportunities and challenges

Aufsatz von Jörg Orgeldinger, ÖBA 5/2024, 325

Fachbeiträge

ESG-Risiken im Kreditgeschäft

Einige Anmerkungen zur regulatorischen Umsetzung in Deutschland und Österreich

Aufsatz von Florian Follert, Stefan Stöckl und Lukas Bauer, ÖBA 5/2024, 334

Berichte und Analysen

Starke Performance von Österreichs Pensions- und Vorsorgekassen im Jahr 2023

Aufsatz von Stefan Pichler, ÖBA 5/2024, 342

Was ist eigentlich …Banking-as-a-Service?

https://doi.org/10.47782/oeba202405034701

Aufsatz von Ewald Judt und Claudia Klausegger, ÖBA 5/2024, 347

Rechtsprechung

Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen

Zur sog „titulierten Anweisung“

Aufsatz von Barbara Steininger, ÖBA 5/2024, 349

Nichtigkeit des Spareinlagenvertrags und Übertragung „forderungsloser“ Sparbücher

Aufsatz von Reinhard Trinkl, ÖBA 5/2024, 353

DSGVO: (Unschlüssige) Unterlassungsklage gegen Bonitätsprüfung anhand eines „Scorings“

ÖBA 5/2024, 358

§ 1489 ABGB: Verjährungshemmung wegen Interessenkollision bei Einlagenrückgewähr?

ÖBA 5/2024, 361

Absonderung: Deckungsanspruch einer Haftpflichtversicherung

ÖBA 5/2024, 364

Zur Haftung des Prospektkontrollors

ÖBA 5/2024, 366

Zum Wegfall des Aufhebungshindernisses nach § 183 Abs 4 IO

ÖBA 5/2024, 368

Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)

Wird ein Verbraucher zur Zahlung zinsunabhängiger Kreditkosten verpflichtet, die nicht im Verhältnis zur Gegenleistung des Kreditinstituts stehen, kann dies eine missbräuchliche Klausel darstellen. Im Lichte des Effektivitätsgrundsatzes darf gem Art 7 Klausel-RL das Rechtsschutzinteresse des Verbrauchers an einer Feststellungsklage nicht verneint werden, weil die Unwirksamkeit der Klausel auch in einer Klage auf Rückerstattung der ungerechtfertigt bezahlten Beträge geltend gemacht werden könnte. Die Missbräuchlichkeit einer Klausel, welche die Tilgung am Wohnsitz des Verbrauchers vorsieht, kann zur Nichtigerklärung des gesamten Vertrags führen, wenn dieser nicht ohne sie fortbestehen kann, es sei denn, es ist möglich und zur Wiederherstellung des Vertragsgleichgewichtes ausreichend, nur die Klausel oder den missbräuchlichen Teil der Klausel für nichtig zu erklären

ÖBA 5/2024, 368

Buchbesprechung

Handbuch Besteuerung von Kryptowährungenhttps://doi.org/10.47782/oeba202405037601

Aufsatz von Otto Lucius, ÖBA 5/2024, 376