Richtlinie des BMF vom 01.07.2002, BMF-010220/0212-IV/9/2007
1. Die Steuerbefreiungen nach § 4 MinStG 1995

1.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996)

Beachte:

Diese Arbeitsrichtlinie enthält den letzten Stand der in der elektronischen Zolldokumentation (EZD) verlautbarten Arbeitsrichtlinie VS-1130. An der Aktualisierung dieser Arbeitsrichtlinie wird gearbeitet.

§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 idF vor Inkrafttreten des VStÄG 1996 sah für andere als die im § 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995 angeführten Mineralöle ("ohne eigenen Steuersatz") eine allgemeine Befreiung vor, sofern diese Mineralöle nicht steuerrelevant (dh nicht als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen oder zum Verheizen) verwendet werden sollten. Diese Bestimmung verlor durch das VStÄG 1996 jeglichen Anwendungsbereich und wurde aufgehoben, da es sich bei ihr bisher unterliegenden "Mineralölen ohne eigenen Steuersatz" nunmehr entweder um "Mineralöl im engeren Sinn" (Steuerbefreiung setzt Freischein oder Steuerlagerbewilligung voraus) oder um "sonstige" Mineralöle handelt. Diese unterliegen seit der Novelle grundsätzlich den Kraft- und Heizstoffbestimmungen, für sie entsteht die Steuerschuld im Regelfall nur mehr mit ihrer Abgabe zu einem steuerrelevanten Zweck bzw. steuerrelevanten Verwendung.

1.2.1. Hinweis in den Belegen

Wer vor Inkrafttreten des VStÄG 1996 Mineralöle ohne eigenen Steuersatz unversteuert abgab, hatte die für den Abnehmer bestimmten Belege (Rechnungen, Lieferscheine, Lieferverträge und dergleichen) mit dem Hinweis zu versehen, dass diese Mineralöle unversteuert nicht als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen oder zum Verheizen oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen verwendet werden durften (§ 60 MinStG 1995). Diese Hinweispflicht besteht nunmehr für "sonstige Mineralöle".


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
01.07.2002
Betroffene Normen:
§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995, Mineralölsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 630/1994
Schlagworte:
Befreiung - nicht steuerrelevant - Herstellung
Stammfassung:
BMF-010220/0212-IV/9/2007

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
DAAAA-76468