Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 253f Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation, Anspruch

Martin Sonntag

1

Die Bestimmung tritt am in Kraft (§ 669 Abs 1 Z 2) und gilt für Personen, die vor dem das 50. Lj noch nicht vollendet haben. Diese Neuregelung durch das SRÄG 2012 steht im Zusammenhang mit der Abschaffung der befristeten IP mit Ablauf des für diesen Personenkreis (vgl § 256 Rz 29 ff). Der Anspruch auf medizinische Rehab steht dann offen, wenn der PVT gem § 367 Abs 4 festgestellt hat, dass eine vorübergehende Invalidität im Ausmaß von mind 6 Monaten vorliegt. Die Bestimmung gilt angesichts der expliziten Erwähnung von § 255 Abs 3 auch für ungelernte Arbeiter und Angestellte ohne Berufsschutz gem § 273 Abs 2 (AB 2028 BlgNR 24. GP, 4).

2

Diese medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen entsprechen denjenigen, die schon dzt als freiwillige Leistung gewährt werden, und reichen von der Unterbringung in besonderen Krankenanstalten bis zur Gewährung ärztlicher Hilfe (vgl § 302 Abs 1; EB 2000 BlgNR 24. GP, 22). Beschäftigungstherapie fällt nicht darunter (10 ObS 97/15k), ebensowenig die Zurverfügungstellung einer Begleitperson für den Arbeitsweg (10 ObS 144/21f). Die Maßnahmen sind – soweit möglich – vom PVT zu ...

Daten werden geladen...