Jahn (Hrsg)

GesRZ-Spezial Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat

1. Aufl. 2005

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GesRZ-Spezial Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat (1. Auflage)

S. 1Vorwort

Die Haftung der Leitungsorgane einer Gesellschaft bildet ein wesentliches Element einer funktionierenden Corporate Governance. Die Haftungsregelungen müssen einerseits so gestaltet sein, dass sie einen ernst zu nehmenden Anreiz zur Einhaltung der Pflichten setzen, andererseits aber dürfen sie nicht so überzogen sein, dass sie die Tätigkeit der Verantwortlichen lähmen und damit der Gesellschaft durch das Versäumen von Marktchancen einen viel größeren Nachteil zufügen. Die Haftung ist daher nur ein Element, die verantwortlichen Organmitglieder zur sorgfaltsgemäßen und loyalen Amtsausübung zu veranlassen. Von besonderer Bedeutung ist ein angemessenes Verhältnis zwischen materiellem Haftungstatbestand und Durchsetzungsmechanismus. Die vorzeitige Abberufbarkeit, die Befristung des Organmandats, Entlohnungsgestaltungen sowie ein breiter Fächer von Kontrollmechanismen von Zustimmungspflichten, Vetorechten hin zum internen Kontrollsystem und zur Rechnungslegung spannen den Bogen aus.

Die Haftung steht auf der Agenda der internationalen rechtspolitischen Diskussion. Der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Modernisierung des ...

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