Goger/Schoeller

Datenschutz-Grundverordnung

Umsetzung in der Praxis (dbv)

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7041-0703-9

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Datenschutz-Grundverordnung (1. Auflage)

S. 285. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Ein wesentlicher Grundsatz der DSGVO besagt, dass rechtmäßige Datenverarbeitung auf einer zulässigen Rechtsgrundlage basieren muss. Für den Betroffenen muss klar und nachvollziehbar sein, wer seine Daten verarbeitet und auf welcher (Rechts-)Grundlage die Datenverarbeitung erfolgt.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung steckt dabei den Rahmen ab, in dem sich eine zulässige Datenverarbeitung in der Regel bewegen darf. Der Umfang der zu einem rechtmäßigen Zweck erhobenen Daten muss in einem angemessenen Verhältnis zum Erhebungszweck stehen, wobei Geheimhaltung und Sicherheit der Daten gewährleistet sein muss. Nachdem die erhobenen Daten ihren Zweck erfüllt haben, sind sie wieder zu löschen.

Beispiel:

Typischer Anwendungsfall ist der Unternehmer, der mit seinem Kunden (Verbraucher) einen Vertrag abschließt und gegen Entgelt eine bestimmte Leistung erbringen muss. Bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung muss der Unternehmer oftmals auf Daten zurückgreifen, die er bei seinem Kunden erhebt. Abgesehen von der Erfüllung des Vertrages gegenüber dem Kunden darf der Unternehmer erhobene Daten nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen we...

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