Dietmar Czernich/Andreas Grabenweger/Bernd Guggenberger/Christoph Haidlen/Marlene Wachter

Vertragsrecht für Unternehmen

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3740-2

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Vertragsrecht für Unternehmen (2. Auflage)

S. 10510. Wenn Verhandeln nichts mehr bringt: Durchsetzung eines Vertrages vor Gericht

10.1. Allgemeine Prozessrisiken

Häufig ist der Weg zum Gericht die Folge von Verträgen, die unklar formuliert sind oder Regelungslücken enthalten. Allerdings können durch den Eintritt nicht vorhersehbarer Umstände oder durch spätere Änderungen der Rechtslage auch noch so sorgfältig errichtete Verträge Anlass zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien geben.

Die Einleitung eines Zivilverfahrens sollte stets erst nach Ausschöpfung sämtlicher anderer Streitbeilegungsformen, also immer „ultima ratio“ der Auseinandersetzung sein.

Anders formuliert: Das geringste Prozessrisiko liegt in der Vermeidung eines Prozesses. Alternative Streitbeilegungsformen sind etwa eine gemeinsame Vertragsanpassung bzw Vertragsergänzung, Mediation, der außergerichtliche oder auch gerichtliche Abschluss eines Vergleichs etc. Durchaus kann die Klagsführung aber auch bei unbestimmten Erfolgsaussichten sinnvoll sein, um die Vergleichsbereitschaft des Gegners zu erhöhen (siehe unten „Gerichtlicher Vergleich“).

Urteil und Prozesskosten

Ist die Einleitung eines Verfahrens unausweichlich, sollte zunächst eine eingehende Beratung durch ei...

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