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SWI 4, April 2024, Seite 202

Ort der Geschäftsleitung

Ein Dauerbrenner im internationalen Steuerrecht ist die Frage, wo der Ort der Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft liegt. FGS (https://www.fgs.de/news-and-insights/blog/detail/das-verstaendnis-der-finanzverwaltung-zum-ort-der-geschaeftsleitung) berichtet über die Novellierung des Anwendungserlasses zur dAO vom , in dem das dBMF erstmals sein Verständnis zu § 10 dAO umfassend dargelegt hat. Mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung soll es sich beim Ort der Geschäftsleitung um jenen Ort handeln, wo die Verwaltung der Gesellschaft (Tagesgeschäft) gewöhnlich wahrgenommen werde. Diese Maßnahmen sollen nicht die Festlegung der Grundsätze der Unternehmenspolitik und die Mitwirkung der Gesellschafter an ungewöhnlichen Maßnahmen oder an Entscheidungen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung umfassen. Auf Geschäftsreisen getroffene Geschäftsleitungsentscheidungen seien wegen des Fehlens einer ortsbezogenen Einrichtung am Tätigkeitsort und des Merkmals der Dauerhaftigkeit grundsätzlich nicht geeignet, einen Ort der Geschäftsleitung zu begründen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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