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SWI 4, April 2024, Seite 202

Kapitalverkehrsfreiheit und Erbschaftssteuer

Der EuGH hatte mit Urteil vom , BA, C-670/21, die Vorlagefrage des FG Köln (, 7 K 1333/19) zu entscheiden, ob es mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar sei, dass der Erwerb eines bebauten und vermieteten Grundstücks des Privatvermögens, welches in einem Drittstaat (im Entscheidungsfall Kanada) belegen ist, von der besonderen Wertermittlung (Abschlag von 10 %) für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien nach dErbStG ausgeschlossen ist. Der EuGH sah darin einen nicht zu rechtfertigenden Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Dafnomilis (H&I International Taxation 3/2024) weist in einer Urteilsbesprechung darauf hin, dass diese Entscheidung zu erwarten gewesen sei. Die im Verfahren von der deutschen Bundesregierung vorgebrachten Rechtfertigungsgründe der sozialen Wohnungspolitik und der Gewährleistung einer wirksamen Steueraufsicht wurden vom EuGH in aller Deutlichkeit zurückgewiesen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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