Gunter Mayr/Christa Lattner/Christoph Schlager

SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3346-6

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SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16 (1. Auflage)

S. 20EStG: Allgemeine Änderungen

Martin Atzmüller/Oliver Herzog/Christoph Schlager

1. Verbesserte Verlustverwertung

1.1. Betriebliche Einkünfte: Uneingeschränkter Verlustvortrag für EA‑Rechner (§ 18 Abs 7 EStG)

Die primäre Maßnahme betrifft den Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner, der ab 2016 dem Bilanzierer gleichgestellt sein wird und ihm damit die Gefahr genommen wird, auf nicht verwerteten Verlusten „sitzen zu bleiben“. Das für eine leistungsgerechte Besteuerung wichtige Rechtsinstitut des Verlustvortrags (aus der Sicht des Entstehungsjahres) oder Verlustabzugs (aus der Sicht des Verwertungsjahres) war bereits 2014 Gegenstand einer Vereinfachung, weil seither keine Abzugsgrenze von 75 % des Gesamtbetrags der Einkünfte mehr besteht. Für EA-Rechner war der Verlustvortrag jedoch im Vergleich zum Bilanzierer bisher auf andere Weise eingeschränkt: Zunächst waren nur Anlaufverluste der ersten drei Jahre vortragsfähig, seit 2007 ist die Rechtslage umgekehrt. Abzugsfähig sind die Verluste der vorangegangenen drei Jahre. Bei der Veranlagung 2015 sind daher die Verluste aus 2012 bis 2014 (und vorrangig allfällige Anlaufverluste aus Jahren bis 2006) abziehbar. Ab der Veranlagung 2016 werden alle Verluste, ...

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