Gunter Mayr/Stefan Melhardt/Christa Lattner/Karin Kufner

SWK-Spezial Der Salzburger Steuerdialog 2016

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3617-7

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SWK-Spezial Der Salzburger Steuerdialog 2016 (2. Auflage)

S. 1026. Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Abteilung IV/2 (Organisation der Steuer- und Zollverwaltung; Glücksspiel), BMF

Bundesweiter Fachbereich Finanzstraf-, Verfahrens- & Exekutionsrecht, SZK

6.1. Durchlaufende Posten

Gemäß § 131b Abs 1 Z 1 BAO haben Betriebe alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen. Diese Regelung wirft in der Praxis vermehrt Fragen bezüglich der Behandlung durchlaufender Posten auf.

6.1.1. Bezughabende Norm

§ 131b Abs 1 Z 1 BAO

6.1.2. Sachverhalt

Ein Keramikhändler A verkauft in seinem Geschäftslokal auch Keramikprodukte im Namen und für Rechnung des Keramikproduzenten B, der im Laden des A ein Regal für seine Produkte hat. Der Keramikproduzent B, für den von A verkauft wird, bekommt monatlich die Rechnungsdurchschriften und die erzielten Einnahmen übermittelt.

6.1.3. Fragestellung

Ist dieser Vorgang als durchlaufender Posten in der Registrierkasse zu erfassen?

6.1.4. Lösung

Die Vereinnahmung der Kundenentgelte für B durch den A und anschließende Verausgabung der Beträge an B stellt einen durchlaufenden Posten bei A dar. Durchlaufende Posten müssen nicht zw...

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