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SWK 10, 1. April 2024, Seite 497

Die temporäre Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum

Änderung des Gerichtsgebührengesetzes im Überblick

Dietmar Dokalik

Anfang März hat die Bundesregierung bei der Vorstellung des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ angekündigt, den Erwerb eines Eigenheims (mit Hauptwohnsitzbegründung) von den Gebühren für die Eintragung von Eigentum und Pfandrecht bis zu einer Grenze von 500.000 Euro und befristet für zwei Jahre zu befreien. Die entsprechende Änderung des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) hat noch im März den Nationalrat passiert. Dieser Beitrag stellt die Regelung vor.

1. Anwendungsbereich der Gebührenbefreiung

Die Bundesregierung hat angekündigt, für zwei Jahre die Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht iZm dem Erwerb von Eigenheimen bis zu einer Bemessungsgrundlage von jeweils 500.000 Euro zu streichen. Das bedeutet eine Gebührenersparnis von maximal 11.500 Euro pro Erwerbsvorgang: Die Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts beträgt 1,1 % von der Bemessungsgrundlage (TP 9 lit b Z 1 GGG), von 500.000 Euro daher 5.500 Euro; jene für das Pfandrecht 1,2 % (TP 9 lit b Z 4 GGG), bei 500.000 Euro daher 6.000 Euro. Die Begünstigung soll die Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Erwerbers, also für die eigene Nut...

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