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SWK 10, 1. April 2024, Seite 486

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2024

Gebäudeentnahme – Einlage in Personengesellschaften – (Öko-)IFB – Progressionsabgeltung – Kapitalvermögen – Anträge und Wahlrechte

Christoph Schlager

Mitte März 2024 wurde der EStR-Wartungserlass 2024 in der Findok veröffentlicht. Im Mittelpunkt des rund 160 Seiten umfassenden Wartungserlasses stehen die – primär mit dem AbgÄG 2023 erfolgten – gesetzlichen Änderungen sowie die Konkretisierung bestehender Regelungen aufgrund zwischenzeitig ergangener Verordnungen und Auskünfte. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Themen sowie einige Hinweise für die Praxis geben.

1. Gebäudeentnahme zum Buchwert

Die steuerpolitisch bemerkenswerteste Maßnahme im AbgÄG 2023 stellte wohl die Neuregelung der Gebäudeentnahme mit dem Buchwert und damit die Gleichstellung mit der Grundstücksentnahme ab dar. Diese Änderung wird in zahlreichen Randziffern der EStR verarbeitet; zentrale Aussagen finden sich in Rz 2635 EStR: Hier wird nun zwischen Entnahmen vor dem und Entnahmen nach dem differenziert, und es erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis, dass die Buchwertentnahme nur möglich ist, wenn das Grundstück bei Veräußerung dem besonderen Steuersatz gemäß § 30a Abs 1 EStG unterläge. Als möglicher Fall der Nichtanwendbarkeit des besonderen Steuersatzes und damit Teilwertentnahme wird die (frühere) Übertragung stiller Reserven gemäß § 12 EStG genannt. Die EStR halten auch fest...

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