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iFamZ 6, Dezember 2015, Seite 275

Kontaktrecht des Kindes zu seinen leiblichen Eltern während einer Unterbringung bei Pflegeeltern

Stufenmodell als Entscheidungshilfe

Martin Mayerhofer

Im Pflegekinderwesen wird derzeit kaum etwas so kontrovers diskutiert wie die Frage nach der kindeswohldienlichen Gestaltung persönlicher Kontakte zwischen Pflegekind und Herkunftseltern. Während in der Rsp diesbezüglich kaum Unterschiede zwischen Pflegekindern und Scheidungskindern gemacht werden, fordern Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) einen differenzierten Umgang mit Pflegekindern und die Berücksichtigung ihrer Biografie. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuelle Praxis und beschreibt ein Stufenmodell als mögliche handlungsleitende Entscheidungshilfe für Verantwortungsträger.

I. Grundsätzliches

Gewalt gegen Kinder durch Obsorgeträger, grobe Kindesvernachlässigung, Missbrauch uÄ führen von Gesetzes wegen zu einer Fremdunterbringung der betroffenen Kinder. Während Jugendliche ab 14 Jahren regelhaft in Krisenunterbringungsstellen oder sozialpädagogischen Wohngemeinschaften unterkommen, werden Säuglinge und jüngere Kinder oft bei Pflegeeltern untergebracht. Die Kindesabnahme ist für die Betroffenen extrem belastend mit weitreichenden Konsequenzen für das gesamte Bezugssystem des fremduntergebrachten Kindes.

In weiterer Folge müssen in einzelnen Bereichen wie zB bei der Ausges...

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