Lang/Wolkerstorfer

Praktische Baukalkulation

5. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1676-6

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Praktische Baukalkulation (5. Auflage)

S. 2215. Vollkosten- und Teilkostenkalkulation

Die ÖNORM B 2061 ermöglicht die Preisermittlung nach dem System der Vollkostenrechnung oder der Teilkostenrechnung.

5.1. Kostenbegriffe


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Kriterium
Kostenart
Zurechenbarkeit
  • Einzelkosten
    (der jeweiligen Bezugsbasis direkt zurechenbar)
  • Gemeinkosten
    (der jeweiligen Bezugsbasis nicht direkt zurechenbar)
Verhalten bei Beschäftigungsänderung
  • Fixe Kosten (bleiben dabei konstant)
  • Variable Kosten
    (ändern sich bei Veränderung der Bezugsgröße)
Umfang der Zurechnung
  • Teilkosten
  • Vollkosten

Abb 65: Kostenbegriffe

5.1.1. Einzelkosten – Gemeinkosten (Basis der Vollkostenrechnung)

Die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten ist vor allem für die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung bedeutsam. Einzelkosten werden einer bestimmten Bezugsbasis direkt zugerechnet. Im Regelfall handelt es sich dabei um den Kostenträger (die betriebliche Leistung, zB Baustelle).

Als Gemeinkosten werden hingegen solche Kosten bezeichnet, die den Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden, weil entweder kein unmittelbarer Leistungszusammenhang besteht (echte Gemeinkosten) oder weil sie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Kostenrechnung nicht für jedes Produkt (Baustelle), sondern nur kostenst...

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