Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4917-7

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2024

§ 9 Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt

Melhardt

UStR zu § 9:


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Rz
1. Umsätze für die Seeschifffahrt
1.1 Betroffene Wasserfahrzeuge
1.2 Betroffene Leistungen
2. Umsätze für die Luftfahrt
2.1 Betroffene Luftfahrzeuge
2.2 Betroffene Leistungen
3. Buchnachweis

1131

Es handelt sich um eine Vorstufenbefreiung, dh. nicht die Umsätze der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt.

Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in Betracht, die unmittelbar an den begünstigten Unternehmer erbracht werden und ist auf Umsätze vorhergehender Stufen (Subunternehmer) nicht anzuwenden, außer die endgültige Bestimmung (Verwendung) der fraglichen Gegenstände oder sonstigen Leistungen für den begünstigten Zweck kann ohne Einführung zusätzlicher Kontroll- und Überwachungsmechanismen ihrem Wesen und ihrer Vereinbarung nach als sicher gelten (, A Oy; , A Oy).

Beispiel:

Der Unternehmer A, der einen Handel mit technischen Geräten betreibt, liefert Bordinstrumente an die Fluggesellschaft B.

1. Umsätze für die Seeschifffahrt

1.1 Betroffene Wasserfahrzeuge

1132

Unter Seeschifffahrt ist die Hochseeschifffahrt zu ve...

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