Melhardt/Kuder/Pfeiffer

SWK-Spezial: Umsatzsteuer 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4918-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK-Spezial: Umsatzsteuer 2024 (1. Auflage)

4. Eigenverbrauch

4.1. Aufwandseigenverbrauch

§ 1 Abs. 1 UStG:

2.

der Eigenverbrauch im Inland. Eigenverbrauch liegt vor,

a)

soweit ein Unternehmer Ausgaben (Aufwendungen) tätigt, die Leistungen betreffen, die Zwecken des Unternehmens dienen, und nach § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder nach § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 nicht abzugsfähig sind. Dies gilt nicht für Ausgaben (Aufwendungen), die Lieferungen und sonstige Leistungen betreffen, welche aufgrund des § 12 Abs. 2 nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten, sowie für Geldzuwendungen. Eine Besteuerung erfolgt nur, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben;“

§ 12 Abs. 2 Z 2 UStG:

„2.

Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren,

a)

deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der § 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind,“

  • S. 491Voraussetzung, dass ein Aufwandseigenverbrauch versteuert werden muss, ist, dass der Vorsteuerabzug voll oder teilweise zusteht.

  • Der Vorsteuerabzug steht nicht zu, wenn Ausgaben zwar für Zwecke des Unternehmens erfolgen, ertragsteuerlich aber zur Gänze oder zu mehr als 50 % nicht abzugsfähig sind.

  • Überwiegt der unternehmerisch veranlasste angemessene Teil, steht der volle Vorsteuerabzug zu. Hin...

Daten werden geladen...