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SWK 35, 15. Dezember 2004, Seite 213

UFS ist wirklich unabhängig

Entscheidungen auch gegen das BMF möglich

Mit den letzten Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates zur Höhe der Luxustangente von Autos oder zur Steuerpflicht von satzungsgemäßen Zuwendungen erkennt man, dass sich diese Rechtsmittelbehörde aus den Klauen der Weisungsgebundenheit endgültig befreit hat und ähnlich wie die Finanzgerichte in Deutschland zu einem wichtigen Faktor im Bereich der Rechtsprechung und Rechtsauslegung geworden ist.

Erwähnt man gegenüber Mitgliedern des UFS diese neue Unabhängigkeit als den großen Fortschritt, dann wird immer damit gekontert, dass ja auch die Berufungssenate weisungsungebunden waren. Der Unterschied lag nur darin, dass die beamteten Mitglieder der Berufungssenate bis zum Beginn der Berufungsverhandlung und ab dem Ende der Berufungsverhandlung als „normale" Beamte sehr wohl weisungsgebunden waren. Und wurden sie einmal überstimmt oder haben sie einmal wirklich (sich weisungsungebunden fühlend) gegen die amtlichen Richtlinien verstoßen und eine Entscheidung gegen den Fiskus gefällt, dann mussten sie sofort der Fachabteilung Bericht erstatten, damit diese eine Präsidentenbeschwerde erhoben hat.

Nunmehr haben sich die Berufungssenate emanzipiert und können wirklich unabhängig entscheid...

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