Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

8. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4535-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 17 Versteigerung

Fuith

EB zu Nov. LGBl Nr. 116/2020

Die Bestimmungen des § 17 Abs. 1a (Z 1) werden lediglich legistisch dem Tiroler COVID-19-Gesetz idF des vorliegenden Entwurfs angepasst.

EB zu Nov. LGBl Nr. 151/2020

Die Bestimmung des § 17 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 knüpft an die Vorlageverpflichtung des Erben nach § 16 Abs. 1 an. Diese Frist ist nach § 2 Abs. 1 des COVID-19-Gesetzes gehemmt, nicht jedoch die ausschließlich das Verlassenschaftsgericht bindende Frist nach § 17 Abs. 1. Für diese scheint eine Sonderregel zur Berücksichtigung der gehemmten Zeiten angezeigt (Z 1, § 17 Abs. 1a).

EB zu Nov. 2009

Durch diese Änderung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Versteigerungen nicht vom Grundbuchsgericht durchgeführt werden und das Grundbuchsgericht daher auch nicht zur Versteigerung verpflichtet werden kann.

Kommentar

Die Erläuternden Bemerkungen zu Novelle 2009 verschweigen, dass diese Gesetzesänderung aufgrund des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes zu GZ 3 Ob 161/01g erfolgte, in welchem ausgeführt wurde, dass es denkunmöglich ist, dass die Grundverkehrsbehörde als betreibende Partei auftreten kann. Im Übrigen trägt die Novelle 2009 den wesentlichen Bedenken des Obers...

Daten werden geladen...