Schrank

UrlG | Urlaubsgesetz

Kommentar | Urlaub und Pflegefreistellung

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3550-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - UrlG | Urlaubsgesetz

§ 12 Unabdingbarkeit

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

RV 150 BlgNR XIV. GP

Zu § 12:

„Die gesetzlichen Urlaubs- und Freistellungsansprüche sind zugunsten der Arbeitnehmer zwingend. Lediglich Kollektivverträge können – aber auch nur soweit dies im Gesetz vorgesehen ist – auch ungünstigere Regelungen treffen.

Eine solche kollektivvertragliche Ermächtigung zu abweichender (d. h. auch verschlechternder) Regelung findet sich etwa im § 7 Abs. 6.“ (Anmerkung des Autors: Nicht Gesetz geworden)

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zweck der Unabdingbarkeit
A.
Kollision des UrlG mit nachrangigen Rechtsquellen
1.
Besserstellungen
14
2.
Schlechterstellungen
58
B.
Rechtsfolge von Schlechterstellungen
1.
Absolute oder relative Nichtigkeit?
2.
Voll- oder Teilnichtigkeit?
3.
Prüfmaßstab Gruppenvergleich
9, 10
II.
Typische Konstellationen
A.
Besserstellungen
B.
Schlechterstellungen
1214
C.
Parallele Urlaubsmodelle
D.
Verzicht oder Verfall?
16, 17

I. Zweck der Unabdingbarkeit

A. Kollision des UrlG mit nachrangigen Rechtsquellen

1. Besserstellungen

1

Diese Bestimmung stellt für den ersten Abschnitt des UrlG (zum zweiten Abschnitt Pflegefreistellung siehe § 17) mittelbar klar, dass Besserstellungen durch nachrangige Rechtsquellen – Vereinbarungen oder Normen der kollektiven...

Daten werden geladen...