Egger/Harsdorf-Borsch (Hrsg)

Kartellrecht

Kommentar, KartG | Kartellgesetz, WettbG | Wettbewerbsgesetz, FWBG | Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4602-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Egger/Harsdorf-Borsch (Hrsg) - Kartellrecht

§ 96 Beziehung zum Unionsrecht

Alexander Egger

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Unionsrechtliche Pflicht zur Bezugnahme
1, 2
II.
Weitere unionsrechtliche Pflichten
3

I. Unionsrechtliche Pflicht zur Bezugnahme

1

§ 96 KartG betrifft einen Aspekt der unionsrechtskonformen Umsetzungspflicht, und zwar die Umsetzung von Art 34 Abs 1UAbs 2 ECN+ RL, dh der Regelung, wonach die Mitgliedstaaten bei Erlass dieser RL „in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug“ nehmen. Die den Mitgliedstaaten in dem lS dieser Vorschrift aufgetragene Normierung der „Einzelheiten dieser Bezugnahme“ erfolgt durch den in § 96 vorgesehenen Globalverweis in einer neuen Schlussbestimmung des Gesetzes.

Eine im KaWeRÄG 2017, und zwar in § 37a Abs 2 KartG, gebrauchte Alternative hätte darin bestanden, eine vergleichbare Vorschrift in den von der Umsetzung betroffenen Abschnitt einzufügen.

Daneben findet sich eine Bezugnahme auf die ECN+ RL noch durch Aufnahme von deren CELEX-Nr nach dem Titel der Novelle in der Nummer des BGBl.

2

Was den Zweck des KaWeRÄG 2021 anlangt, gibt die Bestimmung des § 96 KartG allerdings nur einen Teil der Zielsetzungen wieder. Wie in den Materialien explizit festgehalten ...

Daten werden geladen...