Rosenkranz/Kahl (Hrsg)

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4276-5

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Rosenkranz/Kahl (Hrsg) - AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 70

Sigmund Rosenkranz

Materialien

BGBl 1991/51 (WV); BGBl 1995/471 (RV 130 AB 238 19. GP); BGBl I 2013/33 (RV 2009 AB 2112 24. GP).

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentierung
A.
Allgemeines
13
B.
Sonderregelungen
4, 5
II.
Judikatur
E1E20

I. Kommentierung

A. Allgemeines

1

Bewilligung und auch Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt in Form eines verfahrensrechtlichen Bescheides (zB ).

2

Gegen den Wiederaufnahmebescheid kann Beschwerde an das VwG erhoben werden (ausführlich s Hengstschläger/Leeb AVG § 70 Rz 91 f; Stand , rdb.at).

Gem § 63 Abs 1 AVG ist in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde gegen die Bewilligung oder Verfügung der Wiederaufnahme keine Berufung zulässig (s auch die Kommentierung zu § 63 AVG). Hier ist als Rechtsmittel ebenfalls die Beschwerde an die VwG zu ergreifen (s VwSlg 19.159 A/2015).

3

Nach RV 2009 24. GP, 17 wurde die Nachfolgeregelung zu § 70 Abs 3 AVG aus systematischen Gründen in § 63 Abs 1 AVG getroffen (vgl auch die Kommentierung zu § 63 AVG).

B. Sonderregelungen

4

S zur Verfügung der Wiederaufnahme nach § 14 DVG die Kommentierung zu § 69 AVG Rz 13.

5

Zur Anwendbarkeit des § 70 AVG nach anderen gesetzlichen Regelungen s die Kommentierung zu § 69 AVG Rz 14.

II. Judikatur

E1

Die Behörde darf...

AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

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