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SWK 35-36, 20. Dezember 2016, Seite 1486

VwGH-Verfahren in Sachen Dilly’s Wellnesshotel GmbH

Beschwerde dem Höchstgericht vorgelegt

Marco Laudacher

Die Causa Dilly’s Wellnesshotel GmbH wurde vom BFG am dem VwGH vorgelegt. In der Revisionsbeantwortung wird die Unzulässigkeit der Revision geltend gemacht. Die bisherigen Ausführungen wurden durch eine zusätzliche Stellungnahme ergänzt.

1. Revision der Amtspartei vom

1.

Das Erkenntnis des BFG werde einerseits angefochten, weil das Verwaltungsgericht in Missachtung der sich aus § 63 Abs 1 VwGG ergebenden Bindungswirkung nicht den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand hergestellt habe, und andererseits, weil dem Erkenntnis inhaltliche Rechtswidrigkeiten anhaften würden.

2.

Der VwGH habe im Erkenntnis vom , 2013/15/0053, auf die Entscheidungsgründe des Erkenntnisses vom , 2012/17/0469, verwiesen. In diesem habe er sich mit § 4 Abs 7 EnAbgVergG vertieft auseinandergesetzt und ausgesprochen, dass der Genehmigungsvorbehalt des § 4 Abs 7 EnAbgVergG erfüllt worden sei. Für eine Durchbrechung der Bindungswirkung sei entscheidend, ob die vom EuGH entschiedene Auslegungsfrage überhaupt von Einfluss auf die zu entscheidende Rechtsfrage sei. Eine entsprechende Relevanz der vom EuGH geklärten Rechtsfrage für die national vom VwGH entschiedene Rechtsfrage liege jedoch nicht vor. Na...

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