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ASoK 12, Dezember 2014, Seite 480

Firmenwagen und Pendlerpauschale

RV/5100744/2014; Schuster, Ist die Versagung des Pendlerpauschales bei Ansatz eines PKW-Sachbezugs tatsächlich verfassungskonform? .

Nach dem Gesetz ist es seit nicht mehr möglich, im Falle der Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Kfz ein Pendlerpauschale geltend zu machen.

Das BFG ist der Ansicht, dass gegen diese Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, weil im Rahmen der Sachbezugsbesteuerung ohnedies nur ein Teil der PKW-Kosten erfasst wird und somit jene Aufwendungen, die durch die beiden Pauschbeträge des Pendlerpauschales und des Sachbezugswerts abgedeckt sind, nicht deckungsgleich sind. Es liegt demnach eine sachlich vertretbare Differenzierung vor, wenn der Gesetzgeber für Firmenwagenbesitzer hinsichtlich der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur einem geringeren Pauschbetrag in Form des Verkehrsabsetzbetrages vorsieht.

Diese Argumentation ist einerseits schon deshalb problematisch, weil sie von der Prämisse ausgeht, dass die Sachbezugswerteverordnung gesetzwidrig ist. Andererseits vermag der behauptete Bewertungsvorteil die Benachteiligung jener Personen, die das arbeitgebereigene Kfz auch (oder nur) für Zwecke der Fahrten zwis...

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