Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 2012, Seite 551

EuGH: Ermittlung des Pro-rata-Satzes bei gemischt genutzten Gebäuden auf Basis eines Flächenschlüssels zulässig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-511/10, BLC, hatte sich der EuGH mit der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs bei der Vermietung eines Gebäudes zu Geschäfts- und zu Wohnzwecken zu befassen. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Hildesheim (im Folgenden: Finanzamt) und der BLC Baumarkt GmbH & Co. KG (im Folgenden: BLC) über die Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der auf eine sowohl für mehrwertsteuerpflichtige als auch für mehrwertsteuerfreie Umsätze genutzte Immobilie gezahlten Mehrwertsteuer als Vorsteuer.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssacherhalt zugrunde: BLC errichtete in den Jahren 2003 und 2004 ein Gebäude, in dem sich sowohl Wohnungen als auch Geschäftsräume befinden. Nach der Fertigstellung dieses Gebäudes vermietete sie es teils mehrwertsteuerfrei, teils mehrwertsteuerpflichtig. In ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung für 2004 machte sie einen Teilabzug der diesem Gebäude zugeordneten Vorsteuer geltend. Zu diesem Zweck berechnete sie die abziehbare Vorsteuer in Anwendung eines bestimmten Pro-rata-Satzes nach Maßgabe des Verhältnisses des Umsatzes aus gewerblichen Vermietungen zu den Umsätzen aus anderweitiger...

Daten werden geladen...