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SWI 12, Dezember 2018, Seite 632

Ab 1. Dezember startet „e-Curia“ beim EuGH

Ab wird der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht nur noch über „e-Curia“ stattfinden. Damit soll der größtmögliche Vorteil aus der Unmittelbarkeit der papierlosen Kommunikation gezogen und die Behandlung der Rechtssachen optimiert werden Die Anwendung „e-Curia“ ermöglicht es, Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Weg einzureichen und zuzustellen. Diese Entwicklung betrifft alle Parteien (Kläger, Beklagte und Streithelfer) und alle Arten von Verfahren einschließlich Eilverfahren, wobei allerdings im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Zugang zu den Gerichten bestimmte Ausnahmen gelten (insbesondere wenn sich die Nutzung von e-Curia als technisch unmöglich erweist oder wenn Prozesskostenhilfe von einer nicht anwaltlich vertretenen Person beantragt wird).

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