Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 12, Dezember 2015, Seite 12

Ist die Fahrt zwischen Privatwohnung und Kunden als Arbeitszeit anzusehen?

Thomas Rauch

Fahrten eines Außendienstmitarbeiters zwischen dem Wohnort und dem Standort des ersten bzw letzten Kunden eines Arbeitstages stellen nach der Auffassung des EuGH Arbeitszeit dar (, Tyco).

Im vom EuGH am entschiedenen Fall geht es um die Arbeitgeber Tyco Integrated Security SL und Tyco Integrated Fire & Security Corporation Servicios SA (im Folgenden: Tyco), die in Spanien die Installation und Wartung von Sicherheitsvorrichtungen in Häusern und Betriebsgebäuden durchführen.

Sachverhalt

Den Arbeitnehmern (Technikern im Außendienst) steht ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, mit dem sie täglich von ihrer Wohnung zu den Standorten der Kunden fahren, an denen sie Montage- bzw Wartungsarbeiten ausführen. Am Ende des Arbeitstages fahren sie mit dem firmeneigenen PKW zu ihrer Wohnung zurück. Die Standorte liegen für jeden Arbeitnehmer innerhalb eines ihm zugewiesenen Gebiets. Die Entfernung zwischen dem Wohnort des jeweiligen Arbeitnehmers und den Einsatzorten kann erheblich variieren und manchmal über 100 km betragen (die Fahrzeit Wohnort – Kunde kann bei starkem Verkehrsaufkommen bis zu drei Stunden dauern).

Am Vortag des jeweiligen Arbeitstages erhalten die Arbei...

Daten werden geladen...