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PV-Info 12, Dezember 2015, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Lohnpfändungswerte für 2016

Die Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für alleinstehende Personen von 872,71 € (Wert 2015) auf 882,78 € (Wert 2016) führt auch zu einer Änderung der unpfändbaren Freibeträge.

Daraus ergeben sich ab folgende Lohnpfändungswerte:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lohnpfändungswerte 2016 (Beträge in €)
monatlich
wöchentlich
täglich
Allgemeiner Grundbetrag
(mit Anspruch auf Sonderzahlungen)
882,00
205,00
29,00
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag
(ohne Anspruch auf Sonderzahlungen)
1.029,00
240,00
34,00
Unterhaltsgrundbetrag
176,00
41,00
5,00
Höchstberechnungsgrundlage
3.520,00
820,00
117,00
Absolutes Existenzminimum bei „normalen“ Exekutionen
441,00
102,50
14,50
Absolutes Existenzminimum bei Unterhaltsexekutionen
330,75
76,88
10,88

S. 7BMF-Erlass zur Zinsersparnis 2016

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung für Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, beträgt für das Kalenderjahr 2016 1 % (Wert 2015: 1,5 %) ( BMF-010222/0076-VI/7/2015).

Abfindungsgrenzbetrag für Pen...

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